Der Schock nach der Post – Wenn die Nebenkostenabrechnung zu hoch ausfällt
Jedes Jahr das gleiche Bild: Die Betriebskostenabrechnung flattert ins Haus und oft folgt darauf der Schock über eine hohe Nachforderung.
Jedes Jahr das gleiche Bild: Die Betriebskostenabrechnung flattert ins Haus und oft folgt darauf der Schock über eine hohe Nachforderung. Doch viele Mieter zahlen ungeprüft, aus Angst vor Konflikten oder Unkenntnis ihrer Rechte. Dabei sind viele Abrechnungen fehlerhaft.
Was Sie sofort tun sollten:
1. Fristen prüfen: Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Kommt die Abrechnung für das Jahr 2025 beispielsweise erst im Januar 2027 an, müssen Sie eine Nachforderung in der Regel nicht mehr begleichen.
2. Inhaltlicher Check: Sind nur Kosten aufgeführt, die auch im Mietvertrag vereinbart wurden? Pauschale Verweise auf die Betriebskostenverordnung reichen oft aus, aber "sonstige Betriebskosten" müssen explizit benannt sein.
3. Wirtschaftlichkeitsgebot: Der Vermieter ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Er darf keine unnötig teuren Verträge abschließen (z. B. für einen Hauswart bei nur zwei Mietparteien).
Fallbeispiel aus der Praxis:
Ein Gericht entschied kürzlich, dass Vereinbarungen über den Umlagemaßstab von Betriebskosten bindend sind. Wenn Ihr Vermieter plötzlich den Schlüssel ändert (z. B. von Personenanzahl auf Quadratmeter), ohne dass dies vertraglich oder durch technische Neuerungen gedeckt ist, sollten Sie widersprechen.