Die „Hausmeister-Falle“ (Doppelabrechnung)
Ein sehr beliebter Trick ist die Vermischung von Hausmeistertätigkeiten und Hausverwaltung.
Ein sehr beliebter Trick ist die Vermischung von Hausmeistertätigkeiten und Hausverwaltung.
Die Regel: Verwaltungsaufgaben (Mahnwesen, Buchhaltung) dürfen nicht abgerechnet werden.
Der Trick: Der Hausmeister erledigt administrative Dinge, und der gesamte Lohn wird unter „Betriebskosten“ verbucht. Hier muss eine klare Trennung der Arbeitszeitanteile vorliegen.