Neue Messgeräte versprechen mehr Transparenz beim Energieverbrauch
Laut novellierter Heizkostenverordnung (HKVO) müssen Vermieter in Deutschland alte Zähler bis spätestens Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht haben.
Neue, fernauslesbare Messgeräte wie digitale Wärmemengenzähler und Heizkostenverteiler machen den Heizenergieverbrauch transparent. Laut novellierter Heizkostenverordnung (HKVO) müssen Vermieter in Deutschland alte Zähler bis spätestens Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht haben. Diese Geräte ermöglichen eine unterjährige Verbrauchsinformation (uVI), die Ihnen dabei hilft, Energie zu sparen und Kosten zu senken.
Die wichtigsten Neuerungen und Vorteile im Überblick:
1. Gesetzliche Pflichten
Umrüstfrist bis Ende 2026: Alte, nicht fernablesbare Zähler (wie klassische Verdunstungsröhrchen) dürfen nicht mehr genutzt und müssen durch funkfähige Geräte ersetzt werden.
Monatliche Verbrauchsinformation (uVI): Sobald moderne, fernauslesbare Zähler installiert sind, sind Vermieter verpflichtet, die Bewohner mindestens monatlich über den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser zu informieren.
Nutzerunabhängige Ablesung: Die Zähler funken die Daten verschlüsselt an den Messdienstleister. Für die jährliche oder monatliche Ablesung muss niemand mehr Ihre Wohnung betreten.
2. Transparenz & Einsparpotenziale
Aktuelle Datenlage: Die monatlichen Updates (oft bequem per App oder Webportal abrufbar) zeigen Ihnen den zeitlichen Verlauf und den Vergleich zu Vormonaten sowie dem Vorjahr.
Verhaltensänderung: Regelmäßige Einblicke schaffen Bewusstsein. Erfahrungsgemäß sinkt der Energieverbrauch in Haushalten, die ihren Verbrauch regelmäßig nachvollziehen können, spürbar, da sich Heizgewohnheiten anpassen lassen.
3. Was Sie als Nächstes tun können
Vermieter ansprechen: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter, wann Ihr Gebäude auf die neue Funkmesstechnik umgestellt wird oder ob dies bereits geschehen ist.
Informationen einfordern: Erhalten Sie bereits fernablesbare Daten, können Sie Ihren Vermieter auf die gesetzliche Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation hinweisen.
Details und Richtlinien nachlesen: Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und Ihren Rechten finden Sie direkt bei der Verbraucherzentrale oder in den ausführlichen Ratgebern zur Heizkostenverordnung.
Hierzu gibt es auch einen interessanzen Beitrag vom NDR vom 26.08.2025