Neues Heizungsgesetz (GEG): Welche Mehrkosten kommen auf Mieter zu?
Nimmt der Vermieter staatliche Fördermittel für eine neue, GEG-konforme Heizung in Anspruch, darf er jährlich bis zu 10 Prozent der verbleibenden Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen. Die erhaltenen Fördergelder müssen zuvor von den Gesamtkosten abgezogen werden.
Das Gebäudeenergiegesetz verändert den Wohnungsmarkt
Seit Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG), häufig als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, stehen Eigentümer, Vermieter und Mieter vor neuen Herausforderungen. Ziel des Gesetzes ist es, den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren und den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Fernwärme zu beschleunigen.
Für viele Mieter stellt sich dabei eine zentrale Frage: Wird das Heizungsgesetz meine Wohnkosten erhöhen?
Die Antwort lautet: Kurzfristig können Mehrkosten entstehen, langfristig sollen moderne Heizsysteme jedoch zu niedrigeren Energieverbräuchen und damit geringeren Heizkosten führen.
Warum Vermieter die Miete erhöhen dürfen
Der Austausch einer alten Gas- oder Ölheizung gilt rechtlich als Modernisierungsmaßnahme. Dadurch können Vermieter einen Teil der Investitionskosten auf die Mieter umlegen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 559e BGB) enthält dafür spezielle Regelungen für Heizungsmodernisierungen.
Nimmt der Vermieter staatliche Fördermittel für eine neue, GEG-konforme Heizung in Anspruch, darf er jährlich bis zu 10 Prozent der verbleibenden Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen. Die erhaltenen Fördergelder müssen zuvor von den Gesamtkosten abgezogen werden. Zusätzlich sind pauschal 15 Prozent für ersparte Instandhaltungskosten abzusetzen.
Ohne staatliche Förderung gilt die allgemeine Modernisierungsumlage von 8 Prozent der Kosten pro Jahr.
Wie hoch können die Mehrkosten ausfallen?
Der Gesetzgeber hat eine Schutzregelung für Mieter eingeführt. Bei einem Heizungstausch nach den Vorgaben des GEG ist die Mieterhöhung auf maximal 0,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat begrenzt.
Beispiele:
60 Quadratmeter Wohnung: maximal 30 Euro mehr Kaltmiete pro Monat
80 Quadratmeter Wohnung: maximal 40 Euro mehr Kaltmiete pro Monat
100 Quadratmeter Wohnung: maximal 50 Euro mehr Kaltmiete pro Monat
Diese Obergrenze gilt unabhängig von den tatsächlichen Investitionskosten des Vermieters.
Steigende Kaltmiete, sinkende Heizkosten?
Befürworter des Gesetzes verweisen darauf, dass moderne Heizsysteme deutlich effizienter arbeiten als alte Öl- oder Gasheizungen. Dadurch können die laufenden Energiekosten sinken. Zudem werden fossile Energieträger durch steigende CO₂-Preise voraussichtlich teurer.
In der Praxis hängt die tatsächliche Entlastung jedoch von mehreren Faktoren ab:
Zustand des Gebäudes
Qualität der neuen Heizungsanlage
Entwicklung der Strompreise
Entwicklung der Gas- und CO₂-Kosten
Individuelles Heizverhalten der Bewohner
Experten gehen deshalb davon aus, dass die Auswirkungen von Gebäude zu Gebäude unterschiedlich ausfallen werden.
Welche Rechte haben Mieter?
Vermieter müssen Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich rechtzeitig ankündigen. Zudem dürfen nur tatsächlich umlagefähige Kosten berücksichtigt werden. Erhaltungs- und Reparaturkosten dürfen nicht vollständig auf die Mieter übertragen werden.
Mieter sollten deshalb prüfen:
Wurde die Modernisierung ordnungsgemäß angekündigt?
Wurden Fördergelder korrekt berücksichtigt?
Wurden Instandhaltungskosten herausgerechnet?
Wird die gesetzliche Kappungsgrenze eingehalten?
Bei Zweifeln können Mietervereine oder Fachanwälte für Mietrecht helfen.
Fazit: Mehrkosten sind möglich, aber begrenzt
Das neue Heizungsgesetz kann zu höheren Kaltmieten führen, wenn Vermieter ihre Heizungsanlagen modernisieren. Die finanzielle Belastung ist jedoch gesetzlich begrenzt. Gleichzeitig sollen effizientere Heizsysteme langfristig die Energiekosten senken und Mieter vor steigenden CO₂-Kosten schützen.
Für Mieter bedeutet das: Kurzfristig kann die monatliche Wohnkostenbelastung steigen. Langfristig entscheidet jedoch vor allem die Entwicklung der Energiepreise darüber, ob sich die Modernisierung finanziell auszahlt.